Vorbemerkung
Der Erfüllung unserer Makleraufträge widmen wir uns mit größter Sorgfalt und in Wahrnehmung der Interessen unserer Auftraggeber. Unsere Tätigkeit erfolgt im Rahmen der §§ 652 ff BGB und der allgemein anerkannten kaufmännischen Grundsätze und Usancen. Im rechtsgeschäftlichen Verkehr mit unseren Auftraggebern legen wir zusätzlich die hier abgedruckten „Allgemeinen Geschäftsbedingungen“ („AGB!) zugrunde. Sie geben die wichtigsten Regeln für den Maklerauftrag wieder.
§ 1 Vertraulichkeit
Unsere Angebote und Informationen sind streng vertraulich und nur für den von uns angesprochenen Empfänger und unseren Auftraggeber bestimmt. Zur Weitergabe an Dritte sind diese nur mit unserer schriftlichen Zustimmung befugt. Im Falle unbefugter Weitergabe haben wir – unbeschadet eines weiteren Schadenersatzanspruchs – Anspruch auf eine Vertragsstrafe in Höhe der vereinbarten Provision.
§ 2 Höhe der Maklerprovision
An Maklerprovision sind, soweit nicht anders im Exposé angegeben oder individuell vereinbart, an uns zu zahlen:
Bei An- und Verkauf von Haus- und Grundbesitz (asset deal)
bei Objektbelegenheit in Nordrhein-Westfalen: von Käufer und Verkäufer je 3%
im sonstigen Bundesgebiet und im Ausland vom Käufer 5 %, jeweils berechnet von der Summe aller vom Käufer vertraglich geschuldeten Leistungen, soweit es sich nicht um die Vermittlung von Kaufverträgen über Wohnungen oder Einfamilienhäuser handelt, bei denen der Käufer Verbraucher ist; in diesem Fall gelten die folgenden Regelungen:
Bei An- und Verkauf von Wohnungen und Einfamilienhäusern, bei denen der Käufer Verbraucher ist:
vom Käufer 3 %, berechnet von der Summe aller vertraglich geschuldeten Leistungen (insbesondere Kaufpreis, übernommene Belastungen, Nebenleistungen etc.), vom Verkäufer 3 %, berechnet von der Summe
aller vertraglich geschuldeten Leistungen (insbesondere Kaufpreis, übernommene Belastungen, Nebenleistungen etc.)
Bei An- und Verkauf von Gewerbeobjekten:
vom Käufer 4 %, berechnet der Summe aller vertraglich geschuldeten Leistungen (insbesondere Kaufpreis, übernommene Belastungen, Nebenleistungen etc.), vom Verkäufer 4 %, berechnet von der Summe aller vertraglich geschuldeten Leistungen (insbesondere Kaufpreis, übernommene Belastungen, etc.) Nebenleistungen Vermietung, Verpachtung, Leasing (jeweils vom Mieter/Pächter/ Leasingnehmer an uns zahlbar, soweit nicht anders im Exposé angegeben oder individuell vereinbart):
Bei wohnwirtschaftlichen Verträgen vom Vermieter
mit einer Vertragslaufzeit bis zu 5 Jahren: 2 Monatsmieten mit einer Vertragslaufzeit über 5 Jahre: 3 Monatsmieten Bei gewerblichen Verträgen vom Mieter/Vermieter
mit einer Vertragslaufzeit bis zu 5 Jahren: 3 Monatsmieten mit einer Vertragslaufzeit über 5 Jahre: 4 Monatsmieten
Alle genannten Provisionssätze verstehen sich zuzüglich der jeweils gesetzlich gültigen Mehrwertsteuer. Sollte eine Änderung des Steuersatzes eintreten, ändert sich der Provisionssatz entsprechend.
§ 3 Entstehen des Provisionsanspruchs, Fälligkeit
„Unser Provisionsanspruch entsteht, sobald der Hauptvertrag durch unsere Vermittlung und/oder aufgrund unseres Nachweises zustande gekommen ist.“
Die Provision ist fällig und zahlbar 8 Tage nach Rechnungserteilung. Wird die Rechnung erstellt, bevor der Provisionsanspruch entstanden ist, wird die Provision erst mit dem Entstehen des Provisionsanspruchs fällig und zahlbar.
Unser Provisionsanspruch wird nicht dadurch berührt, dass der Abschluss des Hauptvertrages zu anderen Bedingungen erfolgt, sofern der wirtschaftliche Erfolg nicht wesentlich von unserem Angebot abweicht.
§ 4 Informationspflichten des Auftraggebers
Wir haben Anspruch auf Anwesenheit bei Vertragsabschluss; der/die Auftraggeber ist/sind verpflichtet, uns rechtzeitig über Ort und Zeit zu informieren.
Der/die Auftraggeber ist/sind verpflichtet, uns unverzüglich über den erfolgten Abschluss eines Hauptvertrages zu informieren und uns unverzüglich eine Vertragsabschrift nebst aller sich darauf beziehenden Nebenabreden zu übersenden.
Nimmt der Auftraggeber von seinen Vertragsabsichten Abstand, ist er verpflichtet, uns hiervon unverzüglich schriftlich zu verständigen.
Sofern aufgrund unserer Nachweis- und/oder Vermittlungstätigkeit direkte Verhandlungen aufgenommen werden, ist auf unsere Tätigkeit Bezug zu nehmen. Der Inhalt der Verhandlungen ist uns unaufgefordert und unverzüglich schriftlich mitzuteilen.
§ 5 Haftung, Schadenersatz
Unsere Angebote und Informationen erfolgen gemäß den uns von Dritten erteilten Auskünften. Sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart, prüfen wir diese nicht und übernehmen keinerlei Haftung.
Schadensersatzansprüche sind uns gegenüber mit Ausnahme von vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten ausgeschlossen. Das gilt nicht für Schäden an Leben, Körper und Gesundheit.
Verstößt der Auftraggeber gegen seine vertraglichen Pflichten, haben wir Anspruch auf Ersatz dadurch entstandener Auslagen, Kosten und Zeitaufwendungen.
Die Verjährungsfrist für die Geltendmachung von Schadens- und Aufwendungsersatz beträgt 3 Jahre und beginnt mit Entstehen des Anspruchs.
§ 6 Doppeltätigkeit
a. Wir sind berechtigt, auch für den anderen Vertragsteil – auch entgeltlich – tätig zu werden.
b. Werden wir von beiden Vertragsteilen damit beauftragt, eine Gelegenheit zum Abschluss eines Kaufvertrages über eine Wohnung oder ein Einfamilienhaus nachzuweisen oder einen solchen Kaufvertrag zu vermitteln und ist der Käufer Verbraucher, verlangen wir eine Vergütung von beiden Vertragsparteien zu gleichen Teilen. Ein Erlass der Maklercourtage für eine der Vertragsparteien wirkt auch für die andere Vertragspartei.
§ 7 Streitbeilegungsverfahren
Die Europäische Kommission stellt Verbrauchern eine Plattform zur Online- Streitbeilegung („OS-Plattform“) bereit. Sie können diese Plattform unter http:// ec.europa.eu/consumers/odr/ abrufen.
Die Teilnahme an außergerichtlichen Streitbeilegungsverfahren in Verbraucherangelegenheiten ist freiwillig. Entertrade Immobilien nimmt zur Zeit an Streitbeilegungsverfahren in Verbraucherangelegenheiten nicht teil.
§ 8 Schlussbestimmungen
Für den Maklervertrag gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
Aufhebung, Änderung oder Ergänzung dieser AGB, des Maklervertrages oder des Schriftformerfordernisses sind schriftlich zu erklären.
Kündigungen des Maklervertrages sind schriftlich zu erklären. Erfüllungsort und Gerichtsstand für Vollkaufleute ist Düsseldorf.
Sollten Teile unserer AGB oder des Maklervertrages unwirksam sein, wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Eine unwirksame Klausel oder eine Regelungslücke sind durch eine Regelung zu ersetzen, die dem Wunsche der Parteien möglichst nahe kommt.
Abweichende Allgemeine Geschäftsbedingungen unseres Auftraggebers gelten nur dann, wenn Entertrade Immobilien sie ausdrücklich schriftlich anerkennt. Sie finden auch dann keine Anwendung, wenn Entertrade Immobilien ihnen nicht ausdrücklich widerspricht.